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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in allen Teilen freibleibend. Telefonische oder mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Muster

Die Muster sind nur als ungefähre Typmuster zu betrachten. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und in der Analyse müssen wir uns vorbehalten, wenn sich die Roh- und Hilfsstoffe, die zur Fabrikation erforderlich sind, wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Weise beschaffen lassen.

3. Lieferung

Jede Teillieferung gilt als Geschäft. So kann insbesondere die Abnahme einer Ware nicht von der Mitlieferung einer anderen ohne besondere schriftliche Vereinbarung abhängig gemacht werden. Der Versand erfolgt für Käufers Rechnung, der auch bei frachtfreier Lieferung das Transportrisiko trägt. Haftung für Lieferfristen kann nicht übernommen werden. Lieferungsunvermögen, das durch uns nicht mögliche oder nicht zumutbare schwere Beschaffung der Rohstoffe oder durch Streik oder Aussperrung auch in den Betrieben unserer Lieferanten bedingt ist, steht einer Lieferungsunmöglichkeit gleich. Im Falle nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung dürfen Schaden-, Ersatz- oder Lieferungsansprüche nicht gestellt werden. Wir sind berechtigt, Kosten, die uns durch behördliche Maßnahmen (Anordnung oder Gesetze) entstehen oder Forderungen, die uns unsere Lieferanten über den vereinbarten Lieferpreis hinaus berechnen, an unsere Kunden weiterzugeben, wenn der Verkaufsabschluß nachträglich hierdurch beeinflusst wird. Hierunter fallen Kosten und Forderungen, die ausgelöst werden durch die Veränderungen von Transporttarifen, Lohntarifen, Energietarifen, Zöllen, Steuern usw. Mehr- oder Mindergewichte bis zu 10% sind zulässig, desgleichen Abweichungen bis zu 5% in den Maßen. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitteilen.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Diese Regelungen gelten nicht für Lieferungen, die ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung vereinbart wurde.Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

4. Zahlungsverzug des Käufers

Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind Verzugszinsen vom Käufer zu vergüten. Bei Zahlungsverzögerungen des Käufers kann auch eine sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf etwa entgegenstehende Zahlungsbedingungen verlangt werden. Ein Anspruch auf sofortige Zahlung entsteht auch dann, wenn nach Abschluss eines Geschäftes aufgrund zugegangener Auskünfte die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr genügend gesichert erscheinen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, dann geht die Kaufpreisforderung des Käufers sicherungshalber auf uns über. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, uns diese Abtretung schriftlich zu bestätigen bzw. dem Drittschuldner schriftlich bekanntzugeben. Der Käufer kann die Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Das Amtsgericht ist örtlich wie sachlich zuständig. Es steht uns jedoch frei, auch andere zuständige Gerichte anzurufen.

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