Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in allen Teilen freibleibend. Telefonische oder mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Muster
Die Muster sind nur als ungefähre Typmuster zu betrachten. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und in der Analyse müssen wir uns vorbehalten, wenn sich die Roh- und Hilfsstoffe, die zur Fabrikation erforderlich sind, wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Weise beschaffen lassen.
3. Lieferung
Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in allen Teilen freibleibend. Telefonische oder mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Muster
Die Muster sind nur als ungefähre Typmuster zu betrachten. Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und in der Analyse müssen wir uns vorbehalten, wenn sich die Roh- und Hilfsstoffe, die zur Fabrikation erforderlich sind, wider Erwarten nicht in der vorgesehenen Weise beschaffen lassen.
3. Lieferung
Jede
Teillieferung gilt als Geschäft. So kann insbesondere die Abnahme einer
Ware nicht von der Mitlieferung einer anderen ohne besondere
schriftliche Vereinbarung abhängig gemacht werden. Der Versand erfolgt
für Käufers Rechnung, der auch bei frachtfreier Lieferung das
Transportrisiko trägt. Haftung für Lieferfristen kann nicht übernommen
werden. Lieferungsunvermögen, das durch uns nicht mögliche oder nicht
zumutbare schwere Beschaffung der Rohstoffe oder durch Streik oder
Aussperrung auch in den Betrieben unserer Lieferanten bedingt ist, steht
einer Lieferungsunmöglichkeit gleich. Im Falle nicht erfolgter oder
verspäteter Lieferung dürfen Schaden-, Ersatz- oder Lieferungsansprüche
nicht gestellt werden. Wir sind berechtigt, Kosten, die uns durch
behördliche Maßnahmen (Anordnung oder Gesetze) entstehen oder
Forderungen, die uns unsere Lieferanten über den vereinbarten
Lieferpreis hinaus berechnen, an unsere Kunden weiterzugeben, wenn der
Verkaufsabschluß nachträglich hierdurch beeinflusst wird. Hierunter
fallen Kosten und Forderungen, die ausgelöst werden durch die
Veränderungen von Transporttarifen, Lohntarifen, Energietarifen, Zöllen,
Steuern usw. Mehr- oder Mindergewichte bis zu 10% sind zulässig,
desgleichen Abweichungen bis zu 5% in den Maßen. Der Käufer muss dem
Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Eingang der Lieferung schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereitzuhalten. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6
Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Diese Regelungen gelten
nicht für Lieferungen, die ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung vereinbart wurde.Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4. Zahlungsverzug des Käufers
Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind Verzugszinsen vom Käufer zu vergüten. Bei Zahlungsverzögerungen des Käufers kann auch eine sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf etwa entgegenstehende Zahlungsbedingungen verlangt werden. Ein Anspruch auf sofortige Zahlung entsteht auch dann, wenn nach Abschluss eines Geschäftes aufgrund zugegangener Auskünfte die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr genügend gesichert erscheinen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, dann geht die Kaufpreisforderung des Käufers sicherungshalber auf uns über. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, uns diese Abtretung schriftlich zu bestätigen bzw. dem Drittschuldner schriftlich bekanntzugeben. Der Käufer kann die Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
4. Zahlungsverzug des Käufers
Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind Verzugszinsen vom Käufer zu vergüten. Bei Zahlungsverzögerungen des Käufers kann auch eine sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf etwa entgegenstehende Zahlungsbedingungen verlangt werden. Ein Anspruch auf sofortige Zahlung entsteht auch dann, wenn nach Abschluss eines Geschäftes aufgrund zugegangener Auskünfte die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr genügend gesichert erscheinen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, dann geht die Kaufpreisforderung des Käufers sicherungshalber auf uns über. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, uns diese Abtretung schriftlich zu bestätigen bzw. dem Drittschuldner schriftlich bekanntzugeben. Der Käufer kann die Ware bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist Berlin. Das Amtsgericht ist örtlich wie sachlich zuständig. Es
steht uns jedoch frei, auch andere zuständige Gerichte anzurufen.